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19.05.2012

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Netzhautablösung

Übersicht

Der abgelöste Teil der Netzhaut kann keine visuellen Signale an das Gehirn senden

Die Netzhaut (Retina) kleidet die hintere Innen­wand des Auges aus. Sie enthält die Seh­zellen.

Der Glas­körper ist ein „Gel“, das den hinteren Aug­apfel ausfüllt. Der visköse Teil des Glas­­körpers fällt im Laufe des Lebens zusammen, es entsteht eine Glaskörper­abhebung. Dies kann zu Schatten­bildung, sogenannten Mouches volantes führen. Da der Glaskörper teilweise an der Netzhaut haftet, kann es während der Glaskörper­abhebung zu Traktions­effekten mit Einriss und Ablösung der Netzhaut kommen.

Eine Netzhaut­ablösung führt ohne operative Behandlung zur Erblindung des betroffenen Auges.

Behandlungsziel:

  • Mit der einer Operation wird bezweckt, die Netzhaut wieder zum Anliegen zu bringen.
  • Ein allfälliger Netzhautriss muss durch eine künstliche Narbenbildung und Eindellung der Augenwand mittels einer Kunststoffplombe verschlossen werden.
  • Selten ist es erforderlich, auch den Glaskörper zu entfernen (Vitrektomie).

Probleme:

  • In der Regel wird auch nach erfolgreicher Wiederanlegung der Netzhaut nicht mehr die volle Sehfunktion erreicht.
  • Verschiedene biologische Reaktionsweisen des Auges können auch nach der Operation zu erneuter Netzhautablösung führen, z.B. überschiessende Narbenbildung. Daher sind mitunter ein oder mehrere zusätzliche Eingriffe notwendig, deren Chancen zuvor aber ausführlich besprochen würden.

Sehr seltene Komplikationen:
* Blutungen, Infektionen und andere Komplikationen, die zu einem Verlust der Sehkraft oder evtl. des Auges führen können, sind extrem selten.

Behandlungsverfahren

In der Regel erfolgt die Behandlung operativ. Die Netzhautablösung wird durch ein Netzhautloch, durch Zug des Glaskörpers an der Netzhaut oder durch beide Ursachen gemeinsam, selten hingegen durch Austritt von Flüssigkeit unter die Netzhaut verursacht.

Das Netzhautloch muss operativ verschlossen und der Glaskörper entfernt werden (Pars plana Vitrektomie). Lediglich der selten entstehende Austritt von Flüssigkeit unter die Netzhaut kann evtl. mit Medikamenten behandelt werden. Hier bedarf es allerdings zunächst der Ursachenabklärung, denn in diesen sehr seltenen Fällen können z.B. Tumoren für eine Netzhautablösung verantwortlich sein. Grundsätzlich können Netzhautlöcher verschlossen werden, indem ein sogen. "Buckel" auf die Augenaußenwand des Auges aufgenäht und das Loch nach Wiederanlegen der Netzhaut durch Laser- oder Kältekoagulation "verschweißt" wird. Grundsätzlich können Netzhautlöscher auch verschlossen werden, indem der Glaskörper aus dem Auge entfernt und die Löcher dann nach dem Anlegen der Netzhaut mit Laser oder Kältekoagulation verschweißt werden. Ist das Auge schon an einer Katarakt (grauer Star) voroperiert, so bietet sich in den meisten Fällen die Pars plana Vitrektormie, also die operative Glaskörperentfernung, als Verfahren der ersten Wahl an. Letztlich sollte im Einzelfall über das Verfahren entschieden werden.

In jedem Fall müssen Löcher jedoch verschweißt werden, und dies ist nur dann möglich, wenn die Netzhaut anliegt bzw. nach Ablösung im Rahmen der Operation wieder angelegt werden konnte.